Zwei Aufsätze von Prof. Dr. Peter W. Heermann zum Thema "Anwendung des europäischen Kartellrechts im Bereich des Sports - Rechtfertigen die Besonderheiten des Sports eine Sonderbehandlung" können nun auf sportrecht.org eingesehen werden.
Im Rahmen eines sportrechtlichen Seminars, das von Herrn Prof. Dr. Peter W. Heermann in Kooperation mit den Rechtsanwälten Dr. Joseph Fesenmair und Dr. Felix Holzhäuser (Kanzlei Bird & Bird, München) veranstaltet wurde, sind folgende Arbeiten entstanden:
Den Buchhinweis von Prof. Dr. Bernhard Pfister über das Buch "Haftung im Sport" von Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M. in der NJW-aktuell finden
Sie hier.
Die
Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 1/2009 finden
Sie hier.
Zudem ist hier das Editoral von Herrn Prof. Dr. Peter W. Heermann mit dem Titel "Noch kein Abpfiff im 'Spiel' zwischen DFL und Bundeskartellamt" (Causa Sport 1/2009, Seiten 1-2) zu finden.
Die
Entscheidungssammlung für "Haftung im Sport" finden
Sie hier.
Die
Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 4/2008 finden
Sie hier.
Zentralvermarktung
der Bundesliga – Kartellamt im Abseits? Im Editorial der NJW
Heft 35/2008 hat Herr Prof. Dr. Peter W. Heermann unter „Aktuelles“
eine kurze Anmerkung zu aktuellen Fragen der Zentralvermarktung
der Bundesligarechte veröffentlicht: NJW
Heft 35/2008 (bitte klicken)
Gemeinsames
Seminar zum Sportrecht von BFV und der Uni Bayreuth am 10./11. Juli
2008 in Oberhaching
In
Kooperation mit dem Bayerischen Fußballverband und der Sportschule
Oberhaching fand das diesjährige Seminar zum Sportrecht der
Universität Bayreuth im Münchener „Haus des Fußballs“ statt.
Neben den studentischen Referenten und Professor Peter Heermann
begrüßte der Verbandspräsident Dr. Rainer Koch u.a.
den Direktor „Recht“ des FC Bayern München, Dr. Michael Gerlinger;
Dr. Thomas Summerer (ehenmals DFL) und Prof. Dr. Bernhard Pfister
Emeritus, ehemals Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht VI, Universität
Bayreuth.
Das
Seminar zeichnete sich durch die direkte Verknüpfung der Seminarvorträge
der Jurastudenten mit der Sicht der sportrechtlichen Praxis aus, was
immer wieder zu angeregt-kontroversen Diskussionen führte. „Wir
haben in konstruktiver Zusammenarbeit unseren Horizont erweitert.
So direkt und praxisbezogen könnte ich das in der Uni nicht vermitteln“,
schätzte Professor Heermann dier gelungenen Veranstaltung ein.
BFV-Präsident Dr. Rainer Koch betonte: „Die Studenten und Mitarbeiter
von Herrn Heermann haben wirklich qualitativ hochwertige Referate
gehalten. Ich finde es bemerkenswert, dass sie zu ihren Positionen
gestanden haben und so eine intensive Diskussion entstanden ist.“
Die
Beiträge der Seminarteilnehmer im Einzelnen:
Tim
Bagger:
Rechtliche
Probleme des Ticketing anlässlich Sportgroßveranstaltungen download
Felix
Engelbart:
Strict Liability der Veranstalter von Fußballspielen? Dargestellt
am Beispiel der Entscheidungen des CAS zu PSV Eindhoven und Feyenoord
Rotterdam download
Lucas
Günther:
Rechte an Bewegtbildern im Amateurfußball (verbandsfremde Internetportale,
private Homage, Web 2.0) download
Simon
Karlin:
"50%+1-Klausel"
bei Mehrheits- und Mehrfachbeteiligungen an Fußballkapitalgesellschaften
der Bundesliga sowie der 2. Bundesliga download
Stephan
Kleinau:
Vermarktung von Persönlichkeitsrechten der Bundesligafußballspieler
durch die Bundesligaclubs sowie die Deutsche Fußball Liga GmbH download
Pascal
Köstner:
Die sog. "6+5"-Regel - Ein rechtlich zulässiger Weg zur Förderung
des nationalen Fußballnachwuchses? download
Das
Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - Theorie und Wirklichkeit
download
Matthias
Köhler:
Schiedsrichter
- Arbeitnehmer des Verbandes? - kein download
Marc
Kretschmer:
Ergänzende Stellungnahme zur Vermarktung von Persönlichkeitsrechten
der Bundesligafußballspieler durch die Bundesligaclubs sowie die
Deutsche Fußball Liga GmbH - kein download
Pieter
Schleiter:
Globalisierung im Sport - Realisierungswege einer harmonisierten
internationalen Sportrechtsordnung (Einzelne rechtliche Aspekte
des vor der Fertigstellung stehenden Promotionsprojekts werden präsentiert
werden.) - kein download
Die
Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 2/2008 finden
Sie hier.
Den
auf Seite 29 enthaltenene Beitrag "Der «Fall Webster» – Überlegungen
nach deutschem Recht" von Prof. Dr. iur. Bernhard Pfister
und den Beitrag auf Seite 39 "Der Schutz Olympischer Symbole
in China" von Prof. Dr. iur. Peter W. Heermann können
wir aus verständlichen Gründen noch nicht auf dieser site
zum Downlaod anbieten. Für Interessierte ist dieser aber unter
www.swisslex.ch (kostenpflichtig) möglich.
20.04.2008:
Das LG Hannover hatte über die Zulässigkeit von Werbung
auf Fußballerhosen zu entscheiden: "Kanzlerstadt" auf der
Rückseite der kurzen Hosen. Es handelt es sich vorliegend - wie
das Gericht wiederholt betont - zwar um Amateursport, so dass man
die Dinge im Profisport vermutlich differenziert betrachten kann.
Gleichwohl enthält das Urteil Passagen, die für Verbände, aber auch
Sponsoren und Sportartikelhersteller Chancen und Risiken bergen. Das
Urteil finden Sie hier: Kanzlerstadt
Die
Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 1/2008 finden
Sie hier.
Den auf Seite 111 enthaltenene Beitrag "Kartellrechtliche
Betrachtungen zu Europa- und Weltmeisterschaften im Fussball"
von Prof. Dr. iur. Peter W. Heermann können wir aus verständlichen
Gründen noch nicht auf dieser site zum Downlaod anbieten. Für
Interessierte ist dieser aber unter www.swisslex.ch (kostenpflichtig)
möglich.
10.02.2008:
Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,
Rechtsvergleichung und Sportrecht der Universität Bayreuth
(Prof. Dr. Peter W. Heermann) ist ab dem 15.04.2008 bzw. 01.10.2008
eine halbe bzw. ganze Stelle eines/einer wiss. Mitarbeiters/rin
zu besetzen. Die Ausschreibung finden Sie hier: Stellenausschreibung
21.01.2008:
In der aktuellen Causa-Sport 4/2007 ist ein Aufsatz von Prof. Dr.
iur. Peter W. Heermann mit dem Titel "Mehrheitsbeteiligung
an einer deutschen Fussballkapitalgesellschaft im Lichte der sog.
"50%+1-Klausel - Zu den rechtlichen Grenzen der §§ 16c Abs. 2 DFB-Satzung
und 8 Abs. 2 Satzung des Ligaverbandes" erschienen, nähere
Hinwese finden Sie hier.
Die
Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 4/2007 finden
Sie hier.
15.01.2008:
Inhalt der Causa-Sport 4/2007: Die Inhaltsübersicht der
Zeitschrift Causa-Sport 4/2007 finden Sie hier.
03.12.2007:
DLV lässt Doping-Verfahren nur noch vor neugeschaffenem Schiedsgericht
verhandeln: Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat als
erster deutscher Sportverband verbindlich beschlossen, Dopingstreitigkeiten
ab dem 1. Januar 2008 ausschließlich vor dem neu geschaffenen Deutschen
Sportschiedsgericht verhandeln zu lassen. DLV-Präsident Clemens Prokop
erklärte nach der Entscheidung: „Wir werden unsere Doping-Streitfälle
der Kaderathleten künftig an dieses nationale Schiedsgericht geben.
Hier werden die Fälle verbandsunabhängig entschieden“. Durch das Sportschiedsgericht
gäbe es die Chance, „die Sanktionspraxis über die Fachverbände hinaus
zu vereinheitlichen“, ist sich der 50-jährige sicher und fügte hinzu:
„Wir hoffen, dass unserem Beispiel möglichst viele andere Sport-Fachverbände
folgen.“ Das Sportschiedsgericht wird im kommenden Jahr seine Arbeit
in Köln aufnehmen. Es ist bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
(DIS) angesiedelt.
07.10.2007:
Inhalt der Causa-Sport 3/2007: Die Inhaltsübersicht der
Zeitschrift Causa-Sport 3/2007 finden Sie hier.
05.10.2007:
Ende einer Lebenslüge: US-Sprinterin Marion Jones gesteht Doping:
Marion Jones bekannte sich vor einem Gericht in New York schuldig,
verbotene Steroide eingenommen zu haben. Jones hatte dies im Rahmen
von Dopingermittlungsverfahren im Anschluss an die Olympischen Spiele
2000 in Sydney stets bestritten. Gleichzeitig verkündete die 31-Jährige
vor Gericht ihr Karriereende. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet
unter Berufung auf Gerichtskreise zudem, dass Jones bei einem weiteren
Betrugsverfahren gelogen habe.Jones muss nun mit einer sechsmonatigen
Gefängnis-Strafe rechnen. Darauf hatten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft
zuvor geeinigt. Das letzte Wort hierüber hat aber der Richter, ein
Urteil soll am 11. Januar 2008 gefällt werden. Der Richter kann die
Strafe zur Bewährung aussetzen oder Hausarrest anordnen. Auf beide
Vergehen stehen nach US-Gesetz Haftstrafen von jeweils fünf Jahren.
Um eine mögliche Geldstrafe von 500.000 Dollar kommt Jones wohl auch
herum, sie gilt als bankrott. Jones muss ihre fünf olympischen Medaillen
von 2000 zurückgeben. Als Olympiasiegerin rückt über 200 Meter Pauline
Davis-Thompson von den Bahamas nach. Pikant ist die Nachrückerin über
100 Meter: Gegen Ekaterini Thanou aus Griechenland besteht Dopingverdacht.
2004 war sie nach der Flucht vor Dopingfahndern von Olympia ausgeschlossen
worden.
30.09.2007:
Urteil online: Das in der SpuRt 4/2007 besprochene Urteil des
OLG Stuttgart (Az: 3 U 65/06) zu den Verkehrssicherungspflichten beim
Bergwandern finden Sie nun vollständig hier
online.
15.09.2007:
Die SpuRt Heft 4(Juli/August) 2007
hat folgenden Inhalt:
Aufsätze
Burger:
Bewusste Risikoübernahme – Rechtsentwicklungen zur Eigenverantwortung
am Beispiel des Bergsports (Teil 1)
S.
Weiler: Multi-Club Ownership-Regelungen im deutschen Profifußball
B.
Pfister:International-privatrechtliche Probleme bei der Vermarktung
von Sportlern
S.
H. Imamoglu: Der rechtliche Rahmen des Sportsponsorings in der Türkei
M.
Heger: Zum Rechtsgut einer Strafnorm gegen Selbst-Doping
B.
Bannenberg, Das neue „Anti-Doping-Gesetz“ hilft dem Sport nicht
Rechtsprechung
EuGH
(16.03.2006 – C-131/04): Integrierte Urlaubsentgeltzahlung im Arbeitslohn
(mit Anmerkung von Chr. Quirling)
schw.
BG (20.12.2005 – BGE 132 III 285): Reglemente der FIFA nicht Gegenstand
kollisionsrechtlicher Rechtswahl (mit Anmerkung von M. Müller-Chen)
öOGH
(01.02.2007 – 9 Ob A 121/06 v): Recht auf Beschäftigung eines Profifußballspielers
(mit Anmerkung von R. Resch)
TAS/CAS
(20.04.2007): Gefährdungshaftung der Verbände und Vereine für Anhänger
OLG
Stuttgart (26.07.2006 – 3 U 65/06): Verkehrssicherungspflichten
beim Bergwandern
LG
Hamburg (19.03.2007 – 302 O 122/07): Notkompetenz des Aufsichtsrates
zur Abberufung von Präsidiumsmitgliedern „aus wichtigem Grund“ (mit
Anmerkung von C. Grau)
OLG
Dresden (02.03.2006 – 13 U 2242/05): Sponsoringvertrag und Schenkung
OLG
Hamburg (11.10.2006 – 5 U 112/06): Fernsehübertragungsvertrag, Rechte
und Pflichten
AG
Bad Iburg (22.08.2005 – 4 C 408/05): Rückzahlung von Bandenwerbungskosten
11.09.2007:
Rad-WM:Valverde will Startrecht notfalls einklagen: Der unter Dopingverdacht
stehende spanische Radprofi Aljandro Valverde hat angekündigt, sein
Startrecht bei den Rad-Weltmeisterschaften in Stuttgart im Notfall
einklagen zu wollen. Wie Valverdes Manager Sanchez Sabater erklärte,
habe der Radsport-Weltverband (UCI) noch bis Ende der Woche Zeit,
die Dopinganschuldigungen gegen den Radprofi zurückzunehmen. Ihm wird
vorgeworfen, in die spanische Dopingaffäre um den Mediziner Eufemiano
Fuentes verwickelt zu sein. Die UCI will diese Verbindung nach Ansicht
der Ermittlungsakten aus der Operación Puerto festgestellt haben.
Valverde bestreitet dies vehement. Die UCI hatte kürzlich bekräftigt,
dass der 25-Jährige aufgrund des Dopingverdachts keine Starterlaubnis
für die vom 25. bis 30. September in Stuttgart stattfindende Weltmeisterschaft
erhalten werde. Zudem wurde der spanische Verband (RFEC) aufgefordert,
ein Verfahren gegen Valverde einzuleiten, wogegen man sich jedoch
bislang gewehrt hat.
08.08.2007:
Was ist eigentlich Sportrecht? Diese von Juristen und Laien immer
wieder bei der ersten Berührung mit sportrechtlichen Konstellationen
gestellte Frage beantwortet Herr Prof. Dr. Peter W. Heermann in einem
Kurzaufsatz für das Heft "Spektrum 02 / 2007 Bayreuther
Forschung zur Sportökonomie". Den Aufsatz finden Sie hier als pdf:
Was
ist eigentlich Sportrecht?
Das
von der Uni Bayreuth herausgegenene Magazin Spektrum widmet sich
in seinem Heft 02/2007 schwerpunktmäßig dem Studiengang
und Forschunsgbereich Sportökonomie in Bayreuth. Weitere Beiträge
sind unter anderem:
-
Public Viewing bei der FIFA- WM 2006: Ein sportökonomischer Blick
auf das Sommermärchen 2006
-
Sportökonomie in Bayreuth: Bayreuther Forschung zur Sportökonomie
-
Fit statt Fett – Wege in den Gesundheitssport
-
Forschungsaktivitäten am Lehrstuhl I des Instituts für Sportwissenschaft
- Unternehmensbesteuerung und Wirtschaftsprüfung
-
Sport und Medien
-"Verrückte
Typen“ – Eine videografische Studie über Fußballfans
-
Dem Geheimnis der Kenianischen Läufer auf der Spur
-
Bayreuther Ansatz zur Dopingbekämpfung im Ausdauersport
-
3. Sportökonomie-Kongress in Bayreuth
Diese
Beiträge können Sie als pdf von der Seite der Uni Bayreuth
beziehen: Spektrum
02/2007
28.06.2007:
Inhalt der Causa-Sport 2/2007: Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift
Causa-Sport 2/2007 finden Sie hier.
01.05.2007:
Zum aktuellen Standardwerk des Deutschen Sportrechts, dem "Praxishandbuch
Sportrecht" von Fritzweiler/Pfister/Summerer, liegen erste Rezensionen
vor:
Dr.
Peter Meyer, in: www.buchinformationen.de, 04.01.2007, zur
2. Auflage 2006 : „(…) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
das Praxishandbuch Sportrecht auch in der Neuauflage alle zentralen
Fragen, die im Zusammenhang mit dem organisierten Sportbetrieb
entstehen können, behandelt und diese teilweise auch weiterentwickelt.
Das Werk bietet eine Fülle von Argumenten und Lösungsansätzen,
mag man auch im Einzelfall einer anderen Ansicht zuneigen. Es
ist schön gegliedert und trotz der Beteiligung von insgesamt fünf
Autoren durchweg gut und flüssig geschrieben. Die umfangreichen
Literaturübersichten zu Beginn eines jeden Teils sowie die im
Anhang abgedruckten Gesetzestexte, Verbandsregelungen und Vertragsmuster
dürften sich für die Nutzer des Werkes in der täglichen Arbeit
als außerordentlich hilfreich erweisen. Jeder, der sich ernsthaft
mit dem Sportrecht beschäftigt, kommt an der Neuauflage des Praxishandbuchs
Sportrecht nicht vorbei. Es darf daher mit Recht als absolutes
Standardwerk bezeichnet werden. Der in Rezensionen häufig anzutreffende
Satz, dass dieses Buch auf keinem Schreibtisch fehlen dürfe, trifft
auf das Praxishandbuch Sportrecht in besonderem Maße zu.“
Unser
Fazit: Ein "Muss" für jeden Sportrechtler, egal
ob Praktiker und Wissenschaftler:
Fritzweiler
/ Pfister / Summerer
Praxishandbuch
Sportrecht
2. Auflage 2007. XXXII, 875 S., In Leinen C. H. Beck ISBN 978-3-406-53856-8
Zur
Bestellung Bild klicken
30.04.2007:
Aktualisierung der Rubrik "Onlineaufsätze": In
der Rubrik "Onlineaufsätze" haben wir zwei neue Aufsätze
von Prof. Dr. Heermann eingestellt: Dies ist zum einen der Aufsatz
"Sport
und Kartellrecht", welcher zuerst erschienen ist in: Arter,
Oliver (Hrsg.): Sport und Recht, 2. Tagungsband, Bern 2005, 197 resp..
Zum anderen handelt es sich um den Aufsatz "Aktuelle
kartellrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Spielertransfers",
welcher zuerst erschienen ist in: Arter, Oliver/Baddeley, Margareta
(Hrsg.): Sport und Recht, 4. Tagungsband, Bern 2007, 263.
20.04.2007:
Die SpuRt Heft 2 (März/April) 2007
hat folgenden Inhalt:
Aufsätze
R.
Lüdeke: Finanzierung gemeinnütziger Sportvereine durch Verwertung
von Rechten gemeinsam mit unternehmerischen Wirtschaftspartnern
(1. Teil)
M.
Orth: Gestalten Europäische Kommission und Europäisches Parlament
die Zukunft des Europäischen Fußballs?
M.
Reinhart: Das „Hoyzer-Urteil“ des BGH: Genugtuung für den Sport
oder Gefahr für die Betrugsdogmatik?
L.
Röckrath: Eigenverantwortung auf Gemeinschaftstouren
B.
Pfister: Meca-Medina, kein Schritt zurück!
Goetz
Eilers - 34 Dienstjahre als Chefjustiziar des DFB
S.
Wassmer: Das neue spanische Anti-Doping-Gesetz
Rechtsprechung
Internationales
Schweiz. BG (05.01.2007 – 4P.240/2006): FIFA-Geldstrafe gegen
zahlungsunwillige Vereine
Schweiz.
BG (10.01.2007 – 4P.148/2006): Zweijahressperre bei erstmaliger
Verletzung der Dopingvorschriften nicht willkürlich
Österr.
OGH (28.09.2006 – 4 Ob 168/06v): Laktattest zu sportwissenschaftlichen
Trainingsempfehlungen sind nicht Ärzten vorbehalten
Österr.
OGH (05.07.2006 – 7 Ob 157/06y): Haftung während eines Paintballspiels
Internationale
TAS/CAS
(29.12.2006 – CAS 2006/A/1088): Verbandsausschluss mangels Rechtspersönlichkeit
des Mitglieds
BGH
(15.12.2006 – 5 StR 181/06): Strafbarkeit des Sportwettenbetruges
OLG
Schleswig (29.09.2006 – 1 U 68/06): Garantieversprechen des Vereinsvorsitzenden
VG
Stuttgart (28.09.2005 – 11 K 3167/05): Ausreiseverbot gegen Hooligan
mit EU-Staatsbürgerschaft (m. Anm. Breucker)
VG
Stuttgart (09.06.2006 – 5 K 2110/06): Aufenthaltsverbot gegen
Hooligan
Sportschiedsgericht
(19.12.2006): Grenzwerte bei Dopingsaktionen Schaufenster aktuelle
Veranstaltungen Literatur aktuell
13.04.2007:
Schiedsgericht komplett - DFB und adidas benennen Vorsitzenden: Im
Streit um die Verlängerung des Ausrüster-Vertrages zwischen
dem DFB und Sportartikelhersteller adidas ist das Schiedsgericht komplett:
Die Schiedsrichter von Verband und adidas wählten den ehemaligen
Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Willi Erdmann
zum Vorsitzenden für das Verfahren. Professor Dr. Erdmann komplettiert
das Schiedsgericht, dem außerdem die von beiden Parteien benannten
Universitätsprofessoren Harm Peter Westermann von der Universität
Tübingen für den DFB und Peter W. Heermann von der Universität
Bayreuth für adidas angehören.
19.10.2006:
Inhalt der Causa-Sport 3/2006: Die Inhaltsübersicht zur neuen
Causa-Sport 3/2006 finden Sie hier.
25.09.2006:
Vertragsstrafenregelung in Fußballlizenzspielervertrag müssen hinreichend
bestimmt sein: kann gegen Transparenzgebot verstoßen: Das Landesarbeitsgericht
Düsseldorf hat eine Vertragsstrafenregelung in dem Lizenzspielervertrag
eines Fußballers wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot für
unwirksam erklärt. Sanktionierungsregelungen müssten so ausgestaltet
sein, dass dem Spieler von vornherein bewusst sei, welche Strafe
ihn für welches Verhalten erwarte (Urteil vom 01.03.2006, Az.: 4
Sa 1568/05). Der Kläger war beim Beklagten als Lizenzfußballspieler
beschäftigt. Der zugrunde liegende formularmäßige Anstellungsvertrag
beinhaltete einen allgemein gehaltenen Katalog von Pflichten des
Spielers sowie eine Sanktionierungsregelung bei Verstößen des Spielers
gegen die Vertragspflichten. Hiernach durfte der Beklagte Verweise,
Ausschlüsse von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe
von einem Monatsgehalt verhängen. Während eines Spiels erhielt der
Kläger wegen einer Tätlichkeit die Rote Karte und wurde sodann vom
Sportgericht des Deutschen Fußballbundes für drei Meisterschaftsspiele
gesperrt. Der Beklagte verhängte daraufhin gegen den Kläger eine
Geldbuße in Höhe eines Monatsgehalts. Mit der beim Arbeitsgericht
Oberhausen eingereichten Klage beansprucht der Kläger die Auszahlung
dieses Betrages. Der Kläger berief sich darauf, dass das Sportgericht
den Vorfall lediglich als leichtes Vergehen eingestuft und daher
auch nur die Mindeststrafe verhängt habe. Insofern sei die ausgesprochene
Vertragsstrafe unangemessen. Der Beklagte machte demgegenüber geltend,
der Kläger habe die geahndete Tätlichkeit schuldhaft begangen und
dadurch als Spieler im Abstiegskampf nicht zur Verfügung gestanden
und seine Arbeitsleistung durch die Teilnahme an Meisterschaftsspielen
nicht erbringen können. Wie das Arbeitsgericht Oberhausen in der
Vorinstanz folgte auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf der Rechtsauffassung
des Klägers. Der vertraglich vereinbarte Pflichtenkatalog und die
damit korrespondierenden Sanktionierungen seien nicht eindeutig
genug abgefasst, als dass dem Kläger von vornherein bewusst hätte
sein können, welche Strafe er für sein Verhalten vom Beklagten zu
erwarten hatte, argumentierten die Richter. Insofern sei die streitbefangene
Vertragsstrafenregelung wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot
unwirksam. Im Übrigen habe der Kläger seine Arbeitsleistung durch
die Sperre zwar nicht mehr vollständig erbringen, aber seine vertraglichen
Tätigkeiten außerhalb des Spielbetriebes und des Spielfeldes erfüllen
können. Nach Ansicht der Richter resultierte hieraus kein Leistungsverweigerungsrecht
des Beklagten, das im Ergebnis auf eine Minderung des Arbeitslohnes
hinauslaufen würde.
29.08.2006:
Beschlüsse online: Die beiden markenrechtlichen Beschlüsse
des BGH vom 27.04.2006 (Az:
I ZB 96/05 und I
ZB 97/05) über die Rechtsbestädnigkeit der für
die FIFA eingetragenenen Marken "Fußball WM 2006"
und "WM 2006" (siehe Anmerkung vom 25.07.2006) sind
nun online abrufbar!