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Aktuelle Informationen

(mit "Strg+F" durchforsten!)

    • Den Buchhinweis von Prof. Dr. Bernhard Pfister über das Buch "Haftung im Sport" von Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M. in der NJW-aktuell finden Sie hier.

    • Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 1/2009 finden Sie hier.
      Zudem ist hier das Editoral von Herrn Prof. Dr. Peter W. Heermann mit dem Titel "Noch kein Abpfiff im 'Spiel' zwischen DFL und Bundeskartellamt" (Causa Sport 1/2009, Seiten 1-2) zu finden.
    • Die Entscheidungssammlung für "Haftung im Sport" finden Sie hier.
    • Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 4/2008 finden Sie hier.
    • Zentralvermarktung der Bundesliga – Kartellamt im Abseits? Im Editorial der NJW Heft 35/2008 hat Herr Prof. Dr. Peter W. Heermann unter „Aktuelles“ eine kurze Anmerkung zu aktuellen Fragen der Zentralvermarktung der Bundesligarechte veröffentlicht: NJW Heft 35/2008 (bitte klicken)

    • Gemeinsames Seminar zum Sportrecht von BFV und der Uni Bayreuth am 10./11. Juli 2008 in Oberhaching

       

      In Kooperation mit dem Bayerischen Fußballverband und der Sportschule Oberhaching fand das diesjährige Seminar zum Sportrecht der Universität Bayreuth im Münchener „Haus des Fußballs“ statt. Neben den studentischen Referenten und Professor Peter Heermann begrüßte der Verbandspräsident Dr. Rainer Koch u.a. den Direktor „Recht“ des FC Bayern München, Dr. Michael Gerlinger; Dr. Thomas Summerer (ehenmals DFL) und Prof. Dr. Bernhard Pfister Emeritus, ehemals Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht VI, Universität Bayreuth.

     

     

     

    Das Seminar zeichnete sich durch die direkte Verknüpfung der Seminarvorträge der Jurastudenten mit der Sicht der sportrechtlichen Praxis aus, was immer wieder zu angeregt-kontroversen Diskussionen führte. „Wir haben in konstruktiver Zusammenarbeit unseren Horizont erweitert. So direkt und praxisbezogen könnte ich das in der Uni nicht vermitteln“, schätzte Professor Heermann dier gelungenen Veranstaltung ein. BFV-Präsident Dr. Rainer Koch betonte: „Die Studenten und Mitarbeiter von Herrn Heermann haben wirklich qualitativ hochwertige Referate gehalten. Ich finde es bemerkenswert, dass sie zu ihren Positionen gestanden haben und so eine intensive Diskussion entstanden ist.“

     

     

     

     

     

    Die Beiträge der Seminarteilnehmer im Einzelnen:
      • Tim Bagger:

      Rechtliche Probleme des Ticketing anlässlich Sportgroßveranstaltungen download

      • Felix Engelbart:

      Strict Liability der Veranstalter von Fußballspielen? Dargestellt am Beispiel der Entscheidungen des CAS zu PSV Eindhoven und Feyenoord Rotterdam download

      • Lucas Günther:

      Rechte an Bewegtbildern im Amateurfußball (verbandsfremde Internetportale, private Homage, Web 2.0) download

      • Simon Karlin:

      "50%+1-Klausel" bei Mehrheits- und Mehrfachbeteiligungen an Fußballkapitalgesellschaften der Bundesliga sowie der 2. Bundesliga download

      • Stephan Kleinau:

      Vermarktung von Persönlichkeitsrechten der Bundesligafußballspieler durch die Bundesligaclubs sowie die Deutsche Fußball Liga GmbH download

      • Pascal Köstner:

      Die sog. "6+5"-Regel - Ein rechtlich zulässiger Weg zur Förderung des nationalen Fußballnachwuchses? download

      • Eva Leichsenring:

      Vermarktungsrechte an Pressekonferenzen download

      • Joachim Reichenberger:

      Das Verbot dynamischer Satzungsverweisungen - Theorie und Wirklichkeit download

      • Matthias Köhler:

      Schiedsrichter - Arbeitnehmer des Verbandes? - kein download

      • Marc Kretschmer:

      Ergänzende Stellungnahme zur Vermarktung von Persönlichkeitsrechten der Bundesligafußballspieler durch die Bundesligaclubs sowie die Deutsche Fußball Liga GmbH - kein download

      • Pieter Schleiter:

      Globalisierung im Sport - Realisierungswege einer harmonisierten internationalen Sportrechtsordnung (Einzelne rechtliche Aspekte des vor der Fertigstellung stehenden Promotionsprojekts werden präsentiert werden.) - kein download

       

       

    • Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 2/2008 finden Sie hier. Den auf Seite 29 enthaltenene Beitrag "Der «Fall Webster» – Überlegungen nach deutschem Recht" von Prof. Dr. iur. Bernhard Pfister und den Beitrag auf Seite 39 "Der Schutz Olympischer Symbole in China" von Prof. Dr. iur. Peter W. Heermann können wir aus verständlichen Gründen noch nicht auf dieser site zum Downlaod anbieten. Für Interessierte ist dieser aber unter www.swisslex.ch (kostenpflichtig) möglich.
    • 20.04.2008: Das LG Hannover hatte über die Zulässigkeit von Werbung auf Fußballerhosen zu entscheiden: "Kanzlerstadt" auf der Rückseite der kurzen Hosen. Es handelt es sich vorliegend - wie das Gericht wiederholt betont - zwar um Amateursport, so dass man die Dinge im Profisport vermutlich differenziert betrachten kann. Gleichwohl enthält das Urteil Passagen, die für Verbände, aber auch Sponsoren und Sportartikelhersteller Chancen und Risiken bergen. Das Urteil finden Sie hier: Kanzlerstadt
    • Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 1/2008 finden Sie hier. Den auf Seite 111 enthaltenene Beitrag "Kartellrechtliche Betrachtungen zu Europa- und Weltmeisterschaften im Fussball" von Prof. Dr. iur. Peter W. Heermann können wir aus verständlichen Gründen noch nicht auf dieser site zum Downlaod anbieten. Für Interessierte ist dieser aber unter www.swisslex.ch (kostenpflichtig) möglich.
    • 10.02.2008: Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Sportrecht der Universität Bayreuth (Prof. Dr. Peter W. Heermann) ist ab dem 15.04.2008 bzw. 01.10.2008 eine halbe bzw. ganze Stelle eines/einer wiss. Mitarbeiters/rin zu besetzen. Die Ausschreibung finden Sie hier: Stellenausschreibung
    • 21.01.2008: In der aktuellen Causa-Sport 4/2007 ist ein Aufsatz von Prof. Dr. iur. Peter W. Heermann mit dem Titel "Mehrheitsbeteiligung an einer deutschen Fussballkapitalgesellschaft im Lichte der sog. "50%+1-Klausel - Zu den rechtlichen Grenzen der §§ 16c Abs. 2 DFB-Satzung und 8 Abs. 2 Satzung des Ligaverbandes" erschienen, nähere Hinwese finden Sie hier.

    • Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 4/2007 finden Sie hier.

    • 15.01.2008: Inhalt der Causa-Sport 4/2007: Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 4/2007 finden Sie hier.

    • 03.12.2007: DLV lässt Doping-Verfahren nur noch vor neugeschaffenem Schiedsgericht verhandeln: Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat als erster deutscher Sportverband verbindlich beschlossen, Dopingstreitigkeiten ab dem 1. Januar 2008 ausschließlich vor dem neu geschaffenen Deutschen Sportschiedsgericht verhandeln zu lassen. DLV-Präsident Clemens Prokop erklärte nach der Entscheidung: „Wir werden unsere Doping-Streitfälle der Kaderathleten künftig an dieses nationale Schiedsgericht geben. Hier werden die Fälle verbandsunabhängig entschieden“. Durch das Sportschiedsgericht gäbe es die Chance, „die Sanktionspraxis über die Fachverbände hinaus zu vereinheitlichen“, ist sich der 50-jährige sicher und fügte hinzu: „Wir hoffen, dass unserem Beispiel möglichst viele andere Sport-Fachverbände folgen.“ Das Sportschiedsgericht wird im kommenden Jahr seine Arbeit in Köln aufnehmen. Es ist bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) angesiedelt.
    • 07.10.2007: Inhalt der Causa-Sport 3/2007: Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 3/2007 finden Sie hier.

    • 05.10.2007: Ende einer Lebenslüge: US-Sprinterin Marion Jones gesteht Doping: Marion Jones bekannte sich vor einem Gericht in New York schuldig, verbotene Steroide eingenommen zu haben. Jones hatte dies im Rahmen von Dopingermittlungsverfahren im Anschluss an die Olympischen Spiele 2000 in Sydney stets bestritten. Gleichzeitig verkündete die 31-Jährige vor Gericht ihr Karriereende. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet unter Berufung auf Gerichtskreise zudem, dass Jones bei einem weiteren Betrugsverfahren gelogen habe.Jones muss nun mit einer sechsmonatigen Gefängnis-Strafe rechnen. Darauf hatten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft zuvor geeinigt. Das letzte Wort hierüber hat aber der Richter, ein Urteil soll am 11. Januar 2008 gefällt werden. Der Richter kann die Strafe zur Bewährung aussetzen oder Hausarrest anordnen. Auf beide Vergehen stehen nach US-Gesetz Haftstrafen von jeweils fünf Jahren. Um eine mögliche Geldstrafe von 500.000 Dollar kommt Jones wohl auch herum, sie gilt als bankrott. Jones muss ihre fünf olympischen Medaillen von 2000 zurückgeben. Als Olympiasiegerin rückt über 200 Meter Pauline Davis-Thompson von den Bahamas nach. Pikant ist die Nachrückerin über 100 Meter: Gegen Ekaterini Thanou aus Griechenland besteht Dopingverdacht. 2004 war sie nach der Flucht vor Dopingfahndern von Olympia ausgeschlossen worden.
    • 30.09.2007: Urteil online: Das in der SpuRt 4/2007 besprochene Urteil des OLG Stuttgart (Az: 3 U 65/06) zu den Verkehrssicherungspflichten beim Bergwandern finden Sie nun vollständig hier online.
    • 15.09.2007: Die SpuRt Heft 4(Juli/August) 2007 hat folgenden Inhalt:
      • Aufsätze

    Burger: Bewusste Risikoübernahme – Rechtsentwicklungen zur Eigenverantwortung am Beispiel des Bergsports (Teil 1)

    S. Weiler: Multi-Club Ownership-Regelungen im deutschen Profifußball

    B. Pfister:International-privatrechtliche Probleme bei der Vermarktung von Sportlern

    S. H. Imamoglu: Der rechtliche Rahmen des Sportsponsorings in der Türkei

    M. Heger: Zum Rechtsgut einer Strafnorm gegen Selbst-Doping

    B. Bannenberg, Das neue „Anti-Doping-Gesetz“ hilft dem Sport nicht

    • Rechtsprechung

    EuGH (16.03.2006 – C-131/04): Integrierte Urlaubsentgeltzahlung im Arbeitslohn (mit Anmerkung von Chr. Quirling)

    schw. BG (20.12.2005 – BGE 132 III 285): Reglemente der FIFA nicht Gegenstand kollisionsrechtlicher Rechtswahl (mit Anmerkung von M. Müller-Chen)

    öOGH (01.02.2007 – 9 Ob A 121/06 v): Recht auf Beschäftigung eines Profifußballspielers (mit Anmerkung von R. Resch)

    TAS/CAS (20.04.2007): Gefährdungshaftung der Verbände und Vereine für Anhänger

    OLG Stuttgart (26.07.2006 – 3 U 65/06): Verkehrssicherungspflichten beim Bergwandern

    LG Hamburg (19.03.2007 – 302 O 122/07): Notkompetenz des Aufsichtsrates zur Abberufung von Präsidiumsmitgliedern „aus wichtigem Grund“ (mit Anmerkung von C. Grau)

    OLG Dresden (02.03.2006 – 13 U 2242/05): Sponsoringvertrag und Schenkung

    OLG Hamburg (11.10.2006 – 5 U 112/06): Fernsehübertragungsvertrag, Rechte und Pflichten

    AG Bad Iburg (22.08.2005 – 4 C 408/05): Rückzahlung von Bandenwerbungskosten

     

    • 11.09.2007: Rad-WM: Valverde will Startrecht notfalls einklagen: Der unter Dopingverdacht stehende spanische Radprofi Aljandro Valverde hat angekündigt, sein Startrecht bei den Rad-Weltmeisterschaften in Stuttgart im Notfall einklagen zu wollen. Wie Valverdes Manager Sanchez Sabater erklärte, habe der Radsport-Weltverband (UCI) noch bis Ende der Woche Zeit, die Dopinganschuldigungen gegen den Radprofi zurückzunehmen. Ihm wird vorgeworfen, in die spanische Dopingaffäre um den Mediziner Eufemiano Fuentes verwickelt zu sein. Die UCI will diese Verbindung nach Ansicht der Ermittlungsakten aus der Operación Puerto festgestellt haben. Valverde bestreitet dies vehement. Die UCI hatte kürzlich bekräftigt, dass der 25-Jährige aufgrund des Dopingverdachts keine Starterlaubnis für die vom 25. bis 30. September in Stuttgart stattfindende Weltmeisterschaft erhalten werde. Zudem wurde der spanische Verband (RFEC) aufgefordert, ein Verfahren gegen Valverde einzuleiten, wogegen man sich jedoch bislang gewehrt hat.
    • 08.08.2007: Was ist eigentlich Sportrecht? Diese von Juristen und Laien immer wieder bei der ersten Berührung mit sportrechtlichen Konstellationen gestellte Frage beantwortet Herr Prof. Dr. Peter W. Heermann in einem Kurzaufsatz für das Heft "Spektrum 02 / 2007 Bayreuther Forschung zur Sportökonomie". Den Aufsatz finden Sie hier als pdf: Was ist eigentlich Sportrecht?

      Das von der Uni Bayreuth herausgegenene Magazin Spektrum widmet sich in seinem Heft 02/2007 schwerpunktmäßig dem Studiengang und Forschunsgbereich Sportökonomie in Bayreuth. Weitere Beiträge sind unter anderem:

      • - Public Viewing bei der FIFA- WM 2006: Ein sportökonomischer Blick auf das Sommermärchen 2006
      • - Sportökonomie in Bayreuth: Bayreuther Forschung zur Sportökonomie
      • - Fit statt Fett – Wege in den Gesundheitssport
      • - Forschungsaktivitäten am Lehrstuhl I des Instituts für Sportwissenschaft
      • - Unternehmensbesteuerung und Wirtschaftsprüfung
      • - Sport und Medien
      • -"Verrückte Typen“ – Eine videografische Studie über Fußballfans
      • - Dem Geheimnis der Kenianischen Läufer auf der Spur
      • - Bayreuther Ansatz zur Dopingbekämpfung im Ausdauersport
      • - 3. Sportökonomie-Kongress in Bayreuth

       

      Diese Beiträge können Sie als pdf von der Seite der Uni Bayreuth beziehen: Spektrum 02/2007

       

    • 28.06.2007: Inhalt der Causa-Sport 2/2007: Die Inhaltsübersicht der Zeitschrift Causa-Sport 2/2007 finden Sie hier.

       

    • 01.05.2007: Zum aktuellen Standardwerk des Deutschen Sportrechts, dem "Praxishandbuch Sportrecht" von Fritzweiler/Pfister/Summerer, liegen erste Rezensionen vor:

      Dr. Peter Meyer, in: www.buchinformationen.de, 04.01.2007, zur 2. Auflage 2006 : „(…) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Praxishandbuch Sportrecht auch in der Neuauflage alle zentralen Fragen, die im Zusammenhang mit dem organisierten Sportbetrieb entstehen können, behandelt und diese teilweise auch weiterentwickelt. Das Werk bietet eine Fülle von Argumenten und Lösungsansätzen, mag man auch im Einzelfall einer anderen Ansicht zuneigen. Es ist schön gegliedert und trotz der Beteiligung von insgesamt fünf Autoren durchweg gut und flüssig geschrieben. Die umfangreichen Literaturübersichten zu Beginn eines jeden Teils sowie die im Anhang abgedruckten Gesetzestexte, Verbandsregelungen und Vertragsmuster dürften sich für die Nutzer des Werkes in der täglichen Arbeit als außerordentlich hilfreich erweisen. Jeder, der sich ernsthaft mit dem Sportrecht beschäftigt, kommt an der Neuauflage des Praxishandbuchs Sportrecht nicht vorbei. Es darf daher mit Recht als absolutes Standardwerk bezeichnet werden. Der in Rezensionen häufig anzutreffende Satz, dass dieses Buch auf keinem Schreibtisch fehlen dürfe, trifft auf das Praxishandbuch Sportrecht in besonderem Maße zu.“

       

       

      Unser Fazit: Ein "Muss" für jeden Sportrechtler, egal ob Praktiker und Wissenschaftler:

       

      Fritzweiler / Pfister / Summerer

      Praxishandbuch Sportrecht

      2. Auflage 2007. XXXII, 875 S., In Leinen C. H. Beck ISBN 978-3-406-53856-8

       

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    • 30.04.2007: Aktualisierung der Rubrik "Onlineaufsätze": In der Rubrik "Onlineaufsätze" haben wir zwei neue Aufsätze von Prof. Dr. Heermann eingestellt: Dies ist zum einen der Aufsatz "Sport und Kartellrecht", welcher zuerst erschienen ist in: Arter, Oliver (Hrsg.): Sport und Recht, 2. Tagungsband, Bern 2005, 197 resp.. Zum anderen handelt es sich um den Aufsatz "Aktuelle kartellrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Spielertransfers", welcher zuerst erschienen ist in: Arter, Oliver/Baddeley, Margareta (Hrsg.): Sport und Recht, 4. Tagungsband, Bern 2007, 263.
    • 20.04.2007: Die SpuRt Heft 2 (März/April) 2007 hat folgenden Inhalt:
      • Aufsätze
    • R. Lüdeke: Finanzierung gemeinnütziger Sportvereine durch Verwertung von Rechten gemeinsam mit unternehmerischen Wirtschaftspartnern (1. Teil)

      M. Orth: Gestalten Europäische Kommission und Europäisches Parlament die Zukunft des Europäischen Fußballs?

      M. Reinhart: Das „Hoyzer-Urteil“ des BGH: Genugtuung für den Sport oder Gefahr für die Betrugsdogmatik?

      L. Röckrath: Eigenverantwortung auf Gemeinschaftstouren

      B. Pfister: Meca-Medina, kein Schritt zurück!

      Goetz Eilers - 34 Dienstjahre als Chefjustiziar des DFB

      S. Wassmer: Das neue spanische Anti-Doping-Gesetz

      • Rechtsprechung

      Internationales Schweiz. BG (05.01.2007 – 4P.240/2006): FIFA-Geldstrafe gegen zahlungsunwillige Vereine

      Schweiz. BG (10.01.2007 – 4P.148/2006): Zweijahressperre bei erstmaliger Verletzung der Dopingvorschriften nicht willkürlich

      Österr. OGH (28.09.2006 – 4 Ob 168/06v): Laktattest zu sportwissenschaftlichen Trainingsempfehlungen sind nicht Ärzten vorbehalten

      Österr. OGH (05.07.2006 – 7 Ob 157/06y): Haftung während eines Paintballspiels Internationale

      TAS/CAS (29.12.2006 – CAS 2006/A/1088): Verbandsausschluss mangels Rechtspersönlichkeit des Mitglieds

      BGH (15.12.2006 – 5 StR 181/06): Strafbarkeit des Sportwettenbetruges

      OLG Schleswig (29.09.2006 – 1 U 68/06): Garantieversprechen des Vereinsvorsitzenden

      VG Stuttgart (28.09.2005 – 11 K 3167/05): Ausreiseverbot gegen Hooligan mit EU-Staatsbürgerschaft (m. Anm. Breucker)

      VG Stuttgart (09.06.2006 – 5 K 2110/06): Aufenthaltsverbot gegen Hooligan

      Sportschiedsgericht (19.12.2006): Grenzwerte bei Dopingsaktionen Schaufenster aktuelle Veranstaltungen Literatur aktuell

    • 13.04.2007: Schiedsgericht komplett - DFB und adidas benennen Vorsitzenden: Im Streit um die Verlängerung des Ausrüster-Vertrages zwischen dem DFB und Sportartikelhersteller adidas ist das Schiedsgericht komplett: Die Schiedsrichter von Verband und adidas wählten den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Willi Erdmann zum Vorsitzenden für das Verfahren. Professor Dr. Erdmann komplettiert das Schiedsgericht, dem außerdem die von beiden Parteien benannten Universitätsprofessoren Harm Peter Westermann von der Universität Tübingen für den DFB und Peter W. Heermann von der Universität Bayreuth für adidas angehören.
    • 10.04.2007: Inhalt der Causa-Sport 1/2007: Die Inhaltsübersicht zur Causa-Sport 1/2007 finden Sie hier.

    • 27.02.2007: Inhalt der Causa-Sport 4/2006: Die Inhaltsübersicht zur Causa-Sport 4/2006 finden Sie hier.
    • 19.10.2006: Inhalt der Causa-Sport 3/2006: Die Inhaltsübersicht zur neuen Causa-Sport 3/2006 finden Sie hier.
    • 25.09.2006: Vertragsstrafenregelung in Fußballlizenzspielervertrag müssen hinreichend bestimmt sein: kann gegen Transparenzgebot verstoßen: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine Vertragsstrafenregelung in dem Lizenzspielervertrag eines Fußballers wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot für unwirksam erklärt. Sanktionierungsregelungen müssten so ausgestaltet sein, dass dem Spieler von vornherein bewusst sei, welche Strafe ihn für welches Verhalten erwarte (Urteil vom 01.03.2006, Az.: 4 Sa 1568/05). Der Kläger war beim Beklagten als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Der zugrunde liegende formularmäßige Anstellungsvertrag beinhaltete einen allgemein gehaltenen Katalog von Pflichten des Spielers sowie eine Sanktionierungsregelung bei Verstößen des Spielers gegen die Vertragspflichten. Hiernach durfte der Beklagte Verweise, Ausschlüsse von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt verhängen. Während eines Spiels erhielt der Kläger wegen einer Tätlichkeit die Rote Karte und wurde sodann vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes für drei Meisterschaftsspiele gesperrt. Der Beklagte verhängte daraufhin gegen den Kläger eine Geldbuße in Höhe eines Monatsgehalts. Mit der beim Arbeitsgericht Oberhausen eingereichten Klage beansprucht der Kläger die Auszahlung dieses Betrages. Der Kläger berief sich darauf, dass das Sportgericht den Vorfall lediglich als leichtes Vergehen eingestuft und daher auch nur die Mindeststrafe verhängt habe. Insofern sei die ausgesprochene Vertragsstrafe unangemessen. Der Beklagte machte demgegenüber geltend, der Kläger habe die geahndete Tätlichkeit schuldhaft begangen und dadurch als Spieler im Abstiegskampf nicht zur Verfügung gestanden und seine Arbeitsleistung durch die Teilnahme an Meisterschaftsspielen nicht erbringen können. Wie das Arbeitsgericht Oberhausen in der Vorinstanz folgte auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf der Rechtsauffassung des Klägers. Der vertraglich vereinbarte Pflichtenkatalog und die damit korrespondierenden Sanktionierungen seien nicht eindeutig genug abgefasst, als dass dem Kläger von vornherein bewusst hätte sein können, welche Strafe er für sein Verhalten vom Beklagten zu erwarten hatte, argumentierten die Richter. Insofern sei die streitbefangene Vertragsstrafenregelung wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam. Im Übrigen habe der Kläger seine Arbeitsleistung durch die Sperre zwar nicht mehr vollständig erbringen, aber seine vertraglichen Tätigkeiten außerhalb des Spielbetriebes und des Spielfeldes erfüllen können. Nach Ansicht der Richter resultierte hieraus kein Leistungsverweigerungsrecht des Beklagten, das im Ergebnis auf eine Minderung des Arbeitslohnes hinauslaufen würde.
    • 29.08.2006: Beschlüsse online: Die beiden markenrechtlichen Beschlüsse des BGH vom 27.04.2006 (Az: I ZB 96/05 und I ZB 97/05) über die Rechtsbestädnigkeit der für die FIFA eingetragenenen Marken "Fußball WM 2006" und "WM 2006" (siehe Anmerkung vom 25.07.2006) sind nun online abrufbar!

     

 
 
   

© 2004 Kathl